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Die ordentliche Mitgliederversammlung hat einmal jährlich, nach Möglichkeit im Oktober jeden Jahres, stattzufinden. Sie ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vom/von der 1. Vorsitzenden einzuberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom/von der 1. Vorsitzenden auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Viertel der ordentlichen Mitglieder einzuberufen
Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben
- Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresabrechnung und des Haushaltsplanes
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Wahl von 2 Vereinsmitgliedern zu Kassenprüfern/-innen
- Beratung und Beschlussfassung über die ordnungsgemäß gestellte Anträge
- Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme neuer Aufgaben
- Beratung und Beschlussfassung über die Unterrichtordnung
- Beschlussfassung über die Berufung gegen die Ablehnung der Aufnahme oder den Ausschluss eines Mitgliedes
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
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