DAKZ
Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung hat einmal jährlich, nach Möglichkeit im Oktober jeden Jahres, stattzufinden. Sie ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vom/von der 1. Vorsitzenden einzuberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom/von der 1. Vorsitzenden auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Viertel der ordentlichen Mitglieder einzuberufen

    Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben
  • Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresabrechnung und des Haushaltsplanes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl von 2 Vereinsmitgliedern zu Kassenprüfern/-innen
  • Beratung und Beschlussfassung über die ordnungsgemäß gestellte Anträge
  • Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme neuer Aufgaben
  • Beratung und Beschlussfassung über die Unterrichtordnung
  • Beschlussfassung über die Berufung gegen die Ablehnung der Aufnahme oder den Ausschluss eines Mitgliedes
  • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins